„Armer Konrad“ und Tübinger Vertrag im interregionalen Vergleich
Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg Reihe B: Forschungen, Band Nr. 206
- VI, 382 Seiten, 17 sw-Abb., 10 Farbabb. auf 6 Tafeln, Register
- Fester Einband
- Fadenheftung
- Stuttgart: W. Kohlhammer, 2016
- ISBN: 978-3-17-030721-6
- Preis: 34,00 €
Am 8. Juli 1514 wurde in Tübingen von einem kaiserlichen Schiedsgericht ein Konflikt zwischen Herzog Ulrich von Württemberg und den Ständen mit einem Schiedsspruch beigelegt, der zunächst die Grundlage für die Niederschlagung des Aufstands des „Armen Konrad“ bot, dann aber als sogenannter Tübinger Vertrag größte Bedeutung für die frühmoderne Staatsbildung im Herzogtum Württemberg erlangen sollte. Dieser Tübinger Vertrag wurde 2014 im Kontext europaweiter Entwicklungen interpretiert. Dabei standen Agrarunruhen und ländliche Widerstandsbewegungen des 15. bis 17. Jhs. im Mittelpunkt, von denen ausgehend die drei wichtigsten Akteursgruppen vergleichend untersucht wurden: der „gemeine Mann“ bzw. die Stadt- und Landgemeinden, die Funktionseliten sowie die Fürsten selbst. Vor dem Hintergrund der Aufstände wurden die Interessenkonstellationen, die Kommunikationsprozesse sowie die Handlungsoptionen der Akteursgruppen analysiert und der Fall Württemberg jeweils mit anderen Vergleichslandschaften kontrastiert.
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