A-47
Wolfgang Wille (Bearb.)

Das Bebenhäuser Urbar von 1356

Buchcover: Das Bebenhäuser Urbar von 1356

Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg Reihe A: Quellen, Band Nr. 47

  • LXXX, 626 Seiten, 1 Karte, 8 sw- und 5 col.-Abbildungen, Register
  • Fester Einband
  • Fadenheftung
  • Stuttgart: W. Kohlhammer, 2015
  • ISBN: 978-3-17-019222-5
  • Preis: 65,00 €

Im Zisterzienserkloster Bebenhausen bei Tübingen entstand im 14. Jahrhundert das Bedürfnis, den Klosterbesitz in einem Urbar zu verzeichnen – ähnlich wie in anderen südwestdeutschen Zisterzen, etwa Tennenbach, Günterstal und Kaisheim. Eine Anregung hierfür mag das Urbar der Grafen von Württemberg – seit 1343 Schirmvögte von Bebenhausen – gegeben haben, das um 1350 angelegt wurde. Im Jahr 1356 wurde das älteste Gesamturbar von Bebenhausen fertiggestellt. Das Original ist leider nicht erhalten, wohl aber eine Abschrift, die zwei unbekannte Schreiber um 1400 anfertigten. Dieser 240 Blatt starke Pergamentkodex bietet einen faszinierenden Einblick in den vom Tübinger Raum über die Filder und Stuttgart bis Brackenheim reichenden Grundbesitz des Klosters und seine Verwaltung. Tausende Bürger und Bauern werden als Abgabenpflichtige oder Grundstücksnachbarn genannt, die Lage der zahllosen Äcker und Weinberge wird mit einer Fülle von Flurnamen beschrieben – ein reiches Material für Familienforscher und Namenkundler. Durch die vielen, im Text enthaltenen Vorschriften für die Winzer ist das Bebenhäuser Urbar zugleich eine wichtige Quelle für die Methoden des mittelalterlichen Weinbaus im Neckarland.

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