Die Aufnahmeprivilegien für Waldenser und Hugenotten im Herzogtum Württemberg
Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg Reihe B: Forschungen, Band Nr. 177
- XXXVII, 448 Seiten, 17 sw-Abb., Register
- Fester Einband
- Fadenheftung
- Stuttgart: W. Kohlhammer, 2010
- ISBN: 978-3-17-020985-5
- Preis: 38,00 €
Das Herzogtum Württemberg zählte am Ende des 17. Jahrhunderts zu jenen deutschen Territorien, die nach dem Widerruf des Edikts von Nantes 1685 französische Glaubensflüchtlinge aufnahmen. Für die „Waldenser“, französisch-reformierte Vertriebene aus Savoyen-Piemont, war Württemberg das Hauptzufluchtsgebiet. Im lutherischen „Musterland“ gab es aber starke Widerstände, besonders aus der geistlich-bürgerlichen Führungsschicht, gegen die Aufnahme von Angehörigen einer fremden Konfession, so daß die ersten Ansiedlungsversuche scheiterten. Schließlich vermochte aber Herzog Eberhard Ludwig seine wirtschaftlichen Interessen, die er mit der Aufnahme der Glaubensflüchtlinge verfolgte, durchzusetzen. In der rechtsgeschichtlichen Studie werden nicht nur die Privilegien, die die rechtliche Stellung der französisch-reformierten Zuwanderer als ethnische und religiöse Minderheit in Württemberg bestimmten, analysiert, sondern auch detailliert die Verhandlungen im Vorfeld der Aufnahmeprojekte nachgezeichnet – stets im Vergleich mit der Situation in anderen Territorien. Erfolg oder Scheitern der Ansiedlungsversuche erscheint dadurch in einem neuen Licht.
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