Hans-Peter Becht

Handbuch der Badischen Ständeversammlung und des Badischen Landtags 1819 – 1933

Buchcover: Handbuch der Badischen Ständeversammlung und des Badischen Landtags 1819 – 1933

Sonderveröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg

  • CXI, 1066 Seiten, 680 sw-Abbildungen, Ortsregister
  • Fester Einband
  • Fadenheftung
  • Ostfildern: Jan Thorbecke Verlag, 2021
  • ISBN: 978-3-7995-9578-0
  • Preis: 88,00 €
  • Publikation im Shop des Verlags

2 Teilbände, nur geschlossen abzugeben. ISBN bis 31.12.2021: 978-3-17-039999-0


Der badische Landtag bzw. die badische Ständeversammlung war eines der ersten modernen Parlamente in Deutschland. In seinen Debatten wurden schon im 19. Jahrhundert noch heute gültige liberale und demokratische Normen formuliert, wodurch er gerade in den ersten Jahrzehnten seiner Existenz weit über Baden hinauswirkte. In der Zeit seines Bestehens zwischen seinem ersten Zusammentreten 1819 und seiner Auflösung durch die Nationalsozialisten 1933 gehörten seinen Kammern beinahe 1.400 Abgeordnete an. In kompakten Biogrammen werden die Lebensläufe dieser Parlamentarier und Parlamentarierinnen erschlossen: Diese umfassen Angaben zur Person, zum familiären Hintergrund, zum politischen und beruflichen Werdegang, zu Ehrungen und Orden; zudem wird die über die Abgeordneten erschienene Literatur aufgelistet. In einem anschließenden Materialienteil sind die Abgeordneten nach Wahlkreisen und Fraktionen bzw. parlamentarischen Gruppen geordnet aufgeführt, werden die Mitglieder des Ständischen Ausschusses sowie die Vorstände der sonstigen Ausschüsse und Kommissionen genannt, ebenso wie die Vorstände der beiden Kammern der Ständeversammlung bzw. diejenigen des Landtages ab 1919. Im Anhang finden sich die Texte der Verfassungen von 1818 und 1919 mit sämtlichen Veränderungen abgedruckt, aber auch die Geschäftsordnungen der einzelnen Kammern sowie die badischen Wahlgesetze. Abgerundet wird der Band durch eine Einleitung, die die politische Bedeutung und Entwicklung von Ständeversammlung bzw. Landtag lebendig werden lässt.

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